Begleitausschuss
Der Begleitausschusses besteht derzeit aus 12 Mitgliedern. In regelmäßigen
Sitzungen entscheidet der Begleitausschuss im Abstimmungsverfahren über
die eingereichten Einzelprojekte zur Umsetzung der Zielstellungen der
‚Partnerschaft für Demokratie‘.
Darüber hinaus wird der Begleitausschuss in Zusammenarbeit mit der
Koordinierungsstelle – angesiedelt bei der Netzwerkstelle Riesa – aktiv an der
strategischen Steuerung und inhaltlichen Arbeit zu aktuellen Themen mitwirken.
Was ist eine lokale „Partnerschaft für Demokratie“?
Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse) unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse aufzubauen.
In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.
Die geförderten Kommunen werden durch kostenfreie Beratungs- und Coachingangebote begleitet. Diese werden durch die Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben entwickelt, koordiniert und gesondert zur Verfügung gestellt.
Die Förderbedingungen sind den Förderleitlinien zu entnehmen.
Wie arbeitet eine lokale „Partnerschaft für Demokratie“?
Den geförderten Kommunen stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich – mit einer Perspektive von 5 Jahren beginnend ab 2020 – Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Demokratiefest, eine Plakataktion oder aber auch um Lehr- und Informationsmaterialien handeln.
Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen entscheidet ein Begleitausschuss, der neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. Der Begleitausschuss fungiert als strategisch handelndes, zentrales Gremium bei der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“.
Zur fachlich-inhaltlichen Koordinierung der Einzelmaßnahmen richten die geförderten Kommunen eine Koordinierungs- und Fachstelle ein, die in der Regel bei einem freien Träger angesiedelt ist. Sie ist für die Steuerung der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ zuständig, fungiert als Ansprechpartner und trägt zur Bekanntmachung der vor Ort geleisteten Maßnahmen bei.
Für Maßnahmen zur Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit werden den geförderten Kommunen gesondert Mittel zur Verfügung gestellt. Durch geeignete Maßnahmen soll hiermit die Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und für eine Mitwirkung geworben werden. Im Rahmen der angestrebten Vernetzung sollen zudem zivilgesellschaftliche Akteure im Themenfeld aus der Region an der Entwicklung und Fortschreibung der „Partnerschaft für Demokratie“ aktiv beteiligt werden. Hierzu findet unter anderem zwei Mal pro Jahr eine lokale Demokratiekonferenz statt, zu der alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure, entsprechende Einrichtungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, um partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie zu reflektieren und zu bestimmen.
Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an den „Partnerschaften für Demokratie“ werden darüber hinaus Jugendforen eingerichtet, die von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet werden. Zur Umsetzung eigener Maßnahmen werden den Jugendforen gesondert Fördermittel bereitgestellt.
Zielhierarchie
Auf Grundlage lokaler und regionaler Bedarfe sowie unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie des Bundesprogramms wurden Ziele für die künftige Arbeit entwickelt, die auf der Ebene Leitziel und Mittlerziel den strategischen Rahmen für die Projektarbeit bilden und diesen ebenso abbilden. In letzter Instanz gilt es konkrete Handlungsziele gemeinsam mit den Akteuren und Trägern in den Gemeinwesen vor Ort zu entwickeln und zu planen. Dies wird im Rahmen von Beteiligungsveranstaltungen (Programmtitel: Demokratiekonferenzen) erfolgen.
Die Zielhierarchie finden Sie hier Zielhierarchie
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Förderregion
Das Fördergebiet der „Partnerschaft für Demokratie – Riesa und kommunale Partner“ umfasst den Alt-Landkreis Riesa-Großenhain mit den Städten und Gemeinden Thiendorf, Tauscha, Priestewitz, Schönfeld, Weißig, Ebersbach, Nauwalde, Lampertswalde, Großenhain, Röderaue, Wülknitz, Glaubitz, Gröditz, Zeithain, Strehla, Riesa, Nünchritz, Stauchitz und Hirschstein sowie eine Erweiterung um die Stadt Nossen mit Leuben-Schleinitz und Ketzerbachtal sowie Lommatzsch.